Statuten
KANTONALER GEWERBEVERBAND SCHAFFHAUSEN – KGV
Gegründet am 11. Dezember 1881
1. Name, Sitz, Zugehörigkeit und Zweck
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Kantonaler Gewerbeverband Schaffhausen – Dachverband der KMU“ (KGV)
(nachfolgend Verband genannt) besteht mit Sitz in Schaffhausen ein Verein gemäss Artikel 60 ff. ZGB.
Art. 2 Zugehörigkeit
Der Verband ist Mitglied des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV). Er kann sich anderen
Organisationen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung anschliessen.
Art. 3 Zweck
Der Verband:
1. ist ein Arbeitgeber‐Dachverband für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im produzierenden, verarbeitenden und dienstleistenden Gewerbe und Handel sowie für freie Berufe;
2. vertritt die Interessen seiner Mitglieder bei der Formulierung und Umsetzung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die regionale KMU‐Wirtschaft;
3. berät und unterstützt seine Mitglieder und die angeschlossenen Verbände in allen Fragen seines Wirkungskreises;
4. unterstützt die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern.
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